Günter Krings kommt aus Mönchengladbach und wurde dort seit 2002 bei jeder Wahl direkt in den Bundestag gewählt. Seit 2013 ist er parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Inneren und seit 2017 Vorsitzender der CDU-Landesgruppe NRW im Deutschen Bundestag. Für die BISS35 sprach er über seine Ämter und Tätigkeitsschwerpunkte, aber auch über ein neues Buch, das tiefgreifende Reformen fordert und an dem er als Co-Autor beteiligt war.

Sie sind Bundestagsabgeordneter, Chef der CDU-Landesgruppe NRW und parlamentarischer Staatssekretär. Wie klappt die Aufteilung auf diese drei Rollen und was nimmt am meisten Zeit ein?

Es erfordert schon ein gewisses Jonglieren, den verschiedenen Ämtern auch gerecht zu werden. Aber es gibt natürlich auch Synergieeffekte. Viele Themen, die ich als parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium bearbeite, interessieren auch die Landesgruppe, denn Fragen der Inneren Sicherheit oder der Digitalisierung sind ja von allgemeiner Bedeutung. In einer Berliner Sitzungswoche stehen am Beginn der Woche erst mal die Landesgruppe und vor allem die wöchentliche Sitzung der Landesgruppe am Montagabend in meinem Fokus. Mittwoch, Donnerstag und Freitag hingegen werde ich meist ganz von meiner Aufgabe in Beschlag genommen, den Minister im Innenausschuss und im Plenum zu vertreten oder mit einzelnen Bundestagskollegen über Gesetze zu beraten. Meine Arbeit als Abgeordneter für den Wahlkreis finde ich bei all den anderen Ämtern dabei immer noch das Wichtigste, weil ich es da mit einem Querschnitt der Themen und auch einen Querschnitt der Bevölkerung zu tun habe. Da kommen alle möglichen Personen mit Anliegen auf mich zu, vom Arbeitslosen bis zum Unternehmer und das ist trotz all‘ der anderen Aufgaben in Berlin immer noch der spannendste Teil der Arbeit.

Was sind die Aufgaben eines Parlamentarischen Staatssekretärs und für welche thematischen Schwerpunkte sind Sie im BMI zuständig?

Der Parlamentarische Staatssekretär hat im allerweitesten Sinne Kommunikationsaufgaben. Ich vertrete den Minister im Innenausschuss und auch im Plenum des Bundestages, zum Beispiel in der Fragestunde, aber auch bei manchen Reden in der Öffentlichkeit. Dazu gehören aber auch Verhandlungen mit Abgeordneten, um Mehrheiten für Gesetze sicherzustellen. Es reicht ja nicht, wenn kluge Ministerialbeamte sich ein Gesetz ausdenken, sondern wir müssen natürlich auch die Zustimmung der Koalitionsfraktionen dafür bekommen. Und umgekehrt muss die Verwaltung auch wissen, was im Parlament akzeptabel ist und was nicht. Diese Schnittstelle zu bilden, ist die zentrale Aufgabe eines parlamentarischen Staatssekretärs. Insgesamt hat das BMI die Rekordzahl von fünf verbeamteten und drei parlamentarischen Staatssekretären, das heißt, die Parlamentarischen müssen ein noch breiteres Aufgabenspektrum abdecken als die Beamten. Thematisch betreue ich den ganzen Digitalbereich, also digitale Gesellschaft, digitale Verwaltung, und digitale Sicherheit. Zu den digitalen Themen kommt noch die klassische Sicherheitsabteilung „Öffentliche Sicherheit“, sowie die Verfassungsabteilung, die Grundsatzabteilung und die Zentralabteilung hinzu.

Gemeinsam mit anderen Abgeordneten haben Sie im Sommer das Buch „NEUSTAAT: Politik und Staat müssen sich ändern“ herausgebracht. Wie ist die Idee dazu entstanden und worum geht es?

Die Initiatoren dieses Buchs sind meine Bundestagskollegen Thomas Heilmann und Nadine Schön. Thomas Heilmanns Bitte, hier mitzumachen, bin ich aber gerne gefolgt, sodass ich einige Impulse setzen konnte zu Themen, die mich insbesondere als Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung und des Juristenarbeitskreises der Bundes-CDU (BACDJ) schon länger beschäftigen. Insbesondere sind das Vorschläge, die eine qualitativ bessere Gesetzgebung zum Ziel haben. Die Qualität unserer Gesetze ist vielleicht besser als ihr Ruf, aber eben längst nicht gut genug. Was mir besonders gut an dem Buch gefällt, ist, dass es sich nicht nur mit ein paar Überschriften oder luftigen Visionen beschäftigt, sondern teilweise sehr kleinteilig konkrete Vorschläge und Forderungen macht. Das macht die Lektüre trotz des lockeren Schreibstils vielleicht nicht ganz so leicht, hat den guten Kritiken aber keinen Abbruch getan.

Eine der Forderungen im Buch ist die nach einer evidenzbasierten Entscheidungskultur, also ein stärkerer Fokus auf dem Sammeln und der Analyse von Daten in der Vorbereitung politischer Entscheidungen.

Ja, genau. Das mag einer der allgemeineren Punkte sein, beinhaltet aber auch eine klare Zielsetzung. Ich glaube auch, dass wir politisch oft zu kurz, zu emotional und schlicht nicht rational genug debattieren. Deshalb brauchen wir mehr tragfähige Daten, um evidenzbasierte, rationale und damit klügere Entscheidungen zu treffen.

Konkreter wird es dann bei den Vorschlägen zur Leistungskontrolle der Gesetze, die unter anderem mithilfe sogenannter Key Performance Indikatoren erfolgen soll. Was ist damit gemeint?

Mit solchen Indikatoren kann man Erfolg messbar machen. Ich glaube, dass wir generell bei Gesetzen viel stärker im Blick haben müssen, ob sie die versprochenen Ziele auch erreichen, also erfolgreich sind. Ich habe in meiner zweiten Wahlperiode den Nachhaltigkeitsbeirat des Bundestages geleitet. Das hat mir auch deshalb gut gefallen, weil wir da anhand einer Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung gearbeitet haben, die klare quantifizierte Zielsetzungen aufstellt. Also zum Beispiel der Flächenverbrauch im Jahr, das Angebot von Ganztagsbetreuungsflächen oder die Lohnungleichheit von Männern und Frauen. Wichtig ist, dass wir die Wirkung von Gesetzen genau beobachten und den Mut haben,
sie nötigenfalls auch wieder zu ändern oder sogar abzuschaffen. Das tun wir leider viel
zu selten. Die deutsche Sprache ist ja oft verräterisch. Der Deutsche Bundestag „verabschiedet“ ein Gesetz, dann ist es weg und aus dem Blickfeld heraus. Das ist nicht gut und das müssen wir ändern.

Eine der konkreteren Forderung im Buch istdie Einführung eines Digital-TÜVs für Gesetze. Was kann man sich darunter vorstellen?

Es ist offensichtlich, dass wir die Gesetze digitalisierungstauglicher machen müssen. Das darf natürlich nicht heißen, dass das Digitale politisch im Mittelpunkt stehen darf, denn wir wollen Politik für Menschen machen, nicht für Nullen und Einsen. Aber wenn wir dann die politischen Ziele, die wir uns politisch gesetzt haben, zum Wohle der Menschen auch erreichen wollen, muss eben die Umsetzung funktionieren. Das gilt im analogen, aber mittlerweile eben noch stärker im digitalen Bereich. In vielen Themenbereichen ist eine effektive Gesetzesanwendung ohne digitale Umsetzung gar nicht mehr möglich. Deshalb ist ein Digitalisierungs- TÜV das Gebot der Stunde.

Damit schließt sich thematisch der Kreis und wir kommen noch mal zurück zum BMI, das ja auch das Digitalisierungsministerium ist: Wie steht Deutschland bei der Digitalisierung der Verwaltung da und was können wir von Ländern wie Estland lernen?

In der jetzigen Pandemie fiel mir der Satz aus der Finanzkrise wieder ein: Bei Ebbe sieht man, wer nackt schwimmt. Man sieht jetzt viel deutlicher, wo es bei der Digitalisierung im öffentlichen Bereich hakt. Wir sind in Sachen Verwaltungsdigitalisierung sicher nicht das Schlusslicht in Europa, aber wir liegen nur im Mittelfeld - damit können wir als Hochtechnologienation nicht zufrieden sein. Aber es passiert jetzt auch ohne Corona bereits seit ein paar Jahren sehr viel. So haben wir als BMI die Gesamtverantwortung für das Onlinezugangsgesetz (OZG). Damit wird jeder Bürger das Recht haben, auf die 575 wichtigsten Verwaltungsleistungen digital und online zuzugreifen. Wichtig ist dabei, dass der Bürger nicht erst zwei Semester Staatsrecht studiert haben muss, um zu verstehen, wer jetzt eigentlich zuständig ist für eine bestimmte Leistung. Das OZG orientiert sich an praktischen Lebenslangen. Ein Beispiel: Wenn ein Paar Nachwuchs bekommt, ist vieles zu organisieren. Da wird es bald eine echte Erleichterung sein, wenn im Online-Portalverbund von Bund, Ländern und Kommunen sehr einfach die Anmeldung beim Standesamt, die Beantragung von Elterngeld und der Antrag auf einen Kitaplatz einfach digital gestellt werden kann. Das ist die Idee des OZG. Und für die Umsetzung haben wir uns eine Frist bis 2022 gesetzt. Bisher sind wir ganz gut im Zeitplan, aber es ist eben auch eine Mammutaufgabe. Estland hat schon früh ein sogenanntes "Once-Only-Prinzip“ umgesetzt, das heißt, man muss dort seine ganzen persönlichen Daten nicht wieder und wieder beim Staat angeben, sondern bestimmte Daten wie Geburtsdatum, Adresse oder Ähnliches, sind dann, wie man das bei Unternehmen gewohnt ist, schon eingetragen. Dazu brauchen wir eine zentrale Registerkennnummer für jeden Bürger, die fast überall sonst in Europa eingeführt worden ist oder eingeführt wird. Dass das Datenschützer in Deutschland verhindern wollen, überrascht nicht. Wir sollten aber zur Kenntnis nehmen, dass die europäische Datenschutz-Grundverordnung diese Registernummer ausdrücklich vorsieht. Wenn wir bei der Digitalisierung nicht zurückfallen wollen, müssen wir eine kluge Balance zwischen Datenschutz und Datenverkehr finden. Und wir müssen uns entscheiden: Eine digitale Performance wie in Estland und ein rigider Datenschutz, wie wir ihn etwa aus Schleswig-Holstein kennen - das passt einfach nicht zusammen.

Das Interview führte Frederik Müller

Kontaktperson

Arvid Hans Hüsgen

Pressesprecher

+49 211 1360048

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