PRO UND CONTRA - mit Jan Maximilian Thelen & Jan Niermann

PRO

Hass und Hetze im Netz sind ein trauriges, aber alltägliches Phänomen. Insbesondere die sozialen Netzwerke sind voll davon, weshalb sich die Frage stellt, ob sie überhaupt noch sozial oder schon eher „asozial“ sind. Es gibt kaum einen öffentlichen Beitrag bei Facebook, unter dem nicht offensichtlich gehetzt, verleumdet oder gelogen wird. Journalistische und politische Beiträge haben es hier besonders schwer: Mehrere Tausende Kommentare, einer menschenverachtender als der andere. Sachliche, inhaltliche Auseinandersetzung? Fehlanzeige! Da wünscht jemand in einer Gruppe den anderen Mitgliedern ein schönes Wochenende und schon kurze Zeit später fühlt sich der erste Hetzer dazu berufen, seine Hassbotschaften auch hier zu verbreiten.

Klickt man dann mal auf ein solches Profil, stellt man häufig fest: eine Seite mit Dutzenden geteilten Beiträgen, die wohl alle unter die Kategorie Fake News fallen dürften - kein Profilbild, kaum Freunde, kein richtiger Name.

Um es vorwegzustellen: Gott sei Dank leben wir in einem freien Land, wo jeder frei seine Meinung sagen darf. Das ist ein großes Gut. Seine Botschaften abzutippen, ist aber nun mal leichter, als sie jemandem ins Gesicht zu sagen, vor allem unter dem Deckmantel der Anonymität. Würde man so auch handeln, wenn seine Familie, die Nachbarn und Freunde mitlesen würden?

So stellt sich die Frage, wie man mit diesem Zustand umgehen soll. Ist das Netz ein rechtsfreier Raum, in dem alles erlaubt ist? Sollte man sich also damit abfinden - besser gar keine Kommentare mehr lesen und sich nicht daran stören?

Man könnte es vielleicht, wenn es dabei bleiben würde. Leider zeigt die Erfahrung aber, dass dem nicht so ist. Hass führt zu Hetze, zu Drohungen und im schlimmsten Fall zum Mord – eine Eskalationsspirale. Schaut man sich den traurigen Fall des Walter Lübcke in Hessen an, muss man feststellen, dass diesem Mord eine massive Hetze in den sozialen Netzwerken vorausgegangen ist. Bei ihm wurden aus Drohungen Taten - und zwar in der härtesten Form. Die Radikalisierung durch das Internet im heimischen Wohnzimmer ist kein Phänomen, dass es nur im radikalen Islamismus gibt. Der Extremismus, egal ob von links oder rechts, wird durch Hassrede im Internet bestärkt, weshalb viele Menschen täglich mit einem unsäglichen Leid der Bedrohung leben müssen.

Dabei muss es nicht so weit gehen wie im Fall Lübcke. Schon deutlich eher werden strafrechtlich definierte Schwellen überschritten, weshalb auch einzelne Kommentare zur Anzeige gebracht werden können. Jetzt schließt sich aber der Kreis: ohne echten Namen, keine Nachverfolgung. Der Täter wird wohl nie gefunden. Die Anzeige gegen Unbekannt dürfte dann der einzige und wahrscheinlich erfolglose Schritt sein.

Um Hass und Hetze im Netz verfolgen zu können, wurde u. a. durch das Bundeskriminalamt die Meldestelle „respect!“ eingerichtet. Hier können Nutzerinnen und Nutzer Hasspostings melden und werden dann im weiteren Verfahren unterstützt.

Das Problem ist bekannt. Wir sind es nun also allen Menschen, die unter Hassrede im Netz leiden, schuldig, dagegen anzugehen. Konsequenzen werden die Täter aber wohl nie erfahren, wenn sie anonym bleiben. Wir leben in einem freien Land, aber für seine Handlungen und Worte ist jeder selbst verantwortlich – und das gilt auch im Internet.

Von Maximilian Thelen – Bezirksverband Niederrhein

CONTRA

Ein „weit verbreitetes sozialschädliches Verhalten im Internet“ hielt das OLG München im Dezember letzten Jahres als geeigneten Grund, das Klarnamengebot von Facebook in Deutschland aufrecht zu erhalten. Damit reaktivierten die Richter eine Debatte, die bereits Anfang letzten Jahres von Wolfgang Schäuble angestoßen wurde. Mit dem verpflichtenden Wegfall der Anonymität im Netz verspricht sich der Bundestagspräsident eine bessere und gemäßigtere Debattenkultur. „Die Regeln und Werte, die in der analogen Welt gelten, müssen auch in der digitalen Welt gelten“, so Schäuble. Die auf den ersten Blick plausibel klingende Forderung verfehlt jedoch bei näherer Betrachtung aus verschiedenen Gründen ihr Ziel.

Anonymität im Netz ist vielfach ein schutzwürdiges Interesse. Oft ist sie die Existenzberechtigung vieler Foren im Internet und gerade die Voraussetzung für eine offene Diskussion. Digitale Selbsthilfegruppen oder auch Bewertungsportale leben davon, den persönlichen Austausch teilweise sehr sensibler Themen zu ermöglichen, ohne sich selbst mit dieser Information assoziieren zu müssen. Der Zwang, seinen richtigen Namen zu nennen, würde in solchen Fällen viele schutzwürdige User treffen, die nicht daran interessiert sind, dass Unbekannte oder gar der Arbeitgeber diese Informationen über sie erlangt. Auch im Rahmen politischer Diskussionen ist die Anonymität in vielen Fällen von hoher Bedeutung. Man denke an in Deutschland lebende iranische oder russische Blogger, welche bei regimekritischen Statements unter ihren Klarnamen politische Verfolgung befürchten müssen. Gerade angesichts der Grenzenlosigkeit im digitalen Raum können bestimmte Postings für Nutzer in vielerlei Situationen zum Verhängnis werden, ohne dass sie selbst gegen Recht und Ordnung verstoßen.

Statt einer pauschalisierten De-Anonymisierung des digitalen Raums ist ein konkretes Vorgehen gegen Hass und Hetze im Netz angebrachter. Denn oft ist nicht die Identifizierung das Problem, sondern die konsequente Strafverfolgung. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet seit 2017 die Betreiber sozialer Plattformen unter Androhung hoher Bußgelder zur Löschung strafbarer Inhalte im Netz und zur Einrichtung eines umfänglichen Beschwerdeverfahrens. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität von April dieses Jahres wurde der Anwendungsbereich des NetzDG noch erheblich erweitert. Für die Erfüllung des Straftatbestands der Bedrohung (§ 241 StGB), welche vorher nur Androhungen von Verbrechen umfasste, genügt nun lediglich das Inaussichtstellen einer „rechtswidrige Tat“. Auch hat das Bundeskabinett bereits die Einführung der Strafnorm der „verhetzenden Beleidigung“ beschlossen (künftig § 192a StGB), welche die Strafbarkeitslücke zwischen Beleidigung und Volksverhetzung schließen soll. Diese Ausweitung bietet den Betreibern erweiterten Handlungsspielraum. Ebenso sind sie künftig nicht nur verpflichtet, strafbare Inhalte zu ahnden, sondern sie direkt an das BKA zu übermitteln, welches anhand von IP-Adressen leicht die wahre Identität feststellen kann. Die konsequente Anwendung dieses restriktiven Prozederes kann die präventive Wirkung entfalten, welche sich von der Klarnamenpflicht versprochen wird.

Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich geschützten Privatsphäre scheint eine konsequente Verfolgung von Hass und Hetze effizienter und gleichzeitig weniger einschneidend. Anders sehen dies nur die Länder, wo eine Klarnamenpflicht bereits existiert: China, Nordkorea und der Iran.

von Jan Niermann, Bezirksverband Südwestfalen

Kontaktperson

Arvid Hans Hüsgen

Pressesprecher

+49 211 1360048

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