Auf Initiative der Jungen Union in Nordrhein-Westfalen hat sich der JU-Deutschlandtag in Braunschweig für ein schärferes Staatsbürgerschaftsrecht ausgesprochen. Wer durch eine antisemitische Straftat auffällt, dem soll die Einbürgerung aberkannt werden.

„Wir erleben dieser Tage tausendfach zur Schau gestellten Israelhass, als Folge einer gescheiterten Integration in Deutschland. Das darf auf keinen Fall so weitergehen“, sagt der JU-Landesvorsitzende Kevin Gniosdorz. „Deshalb fordern wir: Wir sollten eingebürgerten Israel-Hassern und Terror-Unterstützern im Falle der Begehung einer antisemitischen Straftat umgehend die deutsche Staatsangehörigkeit entziehen und sie dann auch konsequent abschieben. Wer die Hamas-Terroristen unterstützt und bejubelt oder durch Antisemitismus auffällt, der hat keinen Platz in unserer Gesellschaft.“

Unter Federführung der Bielefelder Kreisvorsitzenden Katharina Kotulla sowie Deutschlandtagsdelegierten und des Landesjustiziars Rafael Sarlak hat die JU NRW einen Antrag auf dem Deutschlandtag der Jungen Union in Braunschweig eingebracht. Dieser wurde Mitte Oktober einstimmig angenommen. Darin fordert die JU die Ergänzung des Staatsangehörigkeitsgesetzes um konkrete Bezüge zum Existenzrecht des Staates Israel. Künftig soll das Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israel Voraussetzung für die Einbürgerung nach § 10 Abs. 1 StAG sein. Eine Einbürgerung soll nach § 11 StAG prinzipiell ausgeschlossen sein, wenn der Betroffene wegen einer Straftat mit antisemitischem Hintergrund rechtskräftig verurteilt worden ist, unabhängig von der Höhe der ausgesprochenen Strafe. Die Staatsbürgerschaft soll ferner zurückgenommen werden können, wenn der Eingebürgerte wegen einer Straftat mit antisemitischem Hintergrund verurteilt worden ist. Für einen solchen Fall soll eine gesetzliche Vermutung einer arglistigen Täuschung über die Verfassungstreue festgeschrieben werden, wobei die Möglichkeit der Rücknahme und an eine möglichst lange Frist geknüpft werden soll (zum Beispiel zehn Jahre). Eine antisemitische Straftat soll darüber hinaus ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse i.S.d. § 54 AufenthG begründen.

„Wer die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben will, der muss sich klar zu unseren Werten und Rechten bekennen. Und diese beinhalten auch das Bekenntnis zur Anerkennung des Staates Israel“, sagt Katharina Kotulla. „Wir haben eine historische Verantwortung, an der Seite Israels zu stehen und wollen dem auch in einfachgesetzlichen Regelungen zum Ausdruck bringen, dass Israels Existenzrecht und Sicherheit deutsche Staatsräson sind“, so Rafael Sarlak.

Kevin Gniosdorz: „Wer Deutscher werden will, darf keinen Zweifel daran lassen, dass er zum Existenzrecht Israels als Teil unseres Wertekanons steht. Ich bin froh, dass sich die JU-Delegierten dieser politischen Forderung einstimmig angeschlossen haben.“

Kontaktperson

Sara Carina Richau

Pressereferentin

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