Vier Mitglieder der Jungen Union (JU) in Nordrhein-Westfalen haben beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Verfassungsbeschwerde gegen die Energiepolitik der Bundesregierung und insbesondere gegen die Beendigung der Nutzung der emissionsarmen Kernkraft erhoben: Kevin Gniosdorz (32), JU-Landesvorsitzender, Rafael Sarlak (33), JU-Landesjustiziar und Rechtsanwalt , Katharina Kotulla (29), JU-Kreisvorsitzende in Bielefeld und Rechtsreferendarin und Tim Knopff (28), JU-Kreisvorstandsmitglied in Bielefeld und Doktorand der Rechtswissenschaften.

Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde werden sie von Prof. Dr. Michael Kotulla, Direktor des Instituts für Umweltrecht an der Universität Bielefeld und Inhaber des Lehrstuhls für Umweltrecht und Verfassungsgeschichte, vertreten.

In ihrer Argumentation stützen sich die jungen Christdemokraten im Wesentlichen auf den Klimabeschluss des BVerfG aus dem Jahr 2021. In dem Urteil, das seinerzeit von Verfassungsrechtlern als „Sensation“ beurteilt worden ist, hat das Gericht erstmals mit der Konstruktion einer „intertemporalen Freiheitsicherung“ argumentiert.

Ausgehend von dem vom Intergovernmental Panel on Climate Change errechneten Restbudget an CO2-Emissionen für Deutschland zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels hat das Gericht argumentiert, die Bundesregierung müsse schon heute die maximal emittierbaren CO2-Mengen planen und verteilen, um in Zukunft besonders drastische Freiheitseinschränkungen zu vermeiden und die künftige Freiheit durch die heutige Klimapolitik nicht unverhältnismäßig zu belasten.

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das: Je größer der CO2-Ausstoß, der heute ermöglicht wird, desto stärker müsste der Gesetzgeber in Zukunft auf die Bremse treten und den CO2-Ausstoß durch Einschränkung von Freiheiten begrenzen, um nicht das begrenzte deutsche CO2-Budget zu überschreiten.
Hier setzt die Argumentation der jungen Beschwerdeführer an: Nach ihrer Auffassung verstößt die Bundesregierung gegen ihre Pflicht zum Klimaschutz und zum Schutz der Freiheit künftiger Generationen, indem sie aus rein ideologischen Gründen nicht die Grundsatzentscheidung zum Ausstieg aus der Kernkraft aus dem Jahr 2011 nach Abschluss des Pariser Klimaabkommens oder spätestens nach der Energiekrise in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine noch einmal überdacht hat.

Ziel der Klage ist nicht, dass konkrete Kraftwerke wieder ans Netz genommen werden müssen – sondern, dass die Bundesregierung ihre Energiepolitik insgesamt überdenkt: Sie muss nach Auffassung der Beschwerdeführer die Risiken der Nutzung der Kernkraft zu den unvermeidlichen Konsequenzen des Unterlassens der Nutzung ins Verhältnis setzen und eine wissenschaftlich fundierte Abwägung treffen, ob die Risiken der Kernkraftwerke so groß sind, dass man dafür zwingend über die nächsten Jahre Millionen Tonnen CO2 auszustoßen muss. Es braucht dafür aus Sicht der Beschwerdeführer – wie im Jahr 2011 nach der Tsunami-Katastrophe in Fukushima – eine neue wissenschaftliche Kommission für eine sichere Energieversorgung, die diesen Prozess begleitet und dabei in besonderer Weise die Erfordernisse des Klimaschutzes berücksichtigt.

Dieses Ziel der Klimaneutralität wurde nach Überzeugung der Christdemokraten im gesetzgeberischen Prozess bei der endgültigen Beendigung der Nutzung der Kernkraft im Jahr 2022 nicht hinreichend berücksichtigt. Die Ampel-Koalition hat es versäumt, dem verfassungsrechtlichen Gebot der größtmöglichen Reduktion des CO2-Ausstoßes nachzukommen und die Entscheidung zur Beendigung der Nutzung der Kernkraft noch einmal neu abzuwägen. Dies führt derzeit zu einer unverhältnismäßig starken und unnötigen, vorverlagerten Aufzehrung des verbleibenden deutschen CO2-Restbudgets und geht zwangsläufig mit einer Gesundheits- und Freiheitsgefährdung gerade junger Menschen einher.

Allein die Abschaltung der letzten drei Kernkraftwerke im April 2023 hat schätzungsweise einen Mehrausstoß an CO2 in Höhe von 15 Millionen Tonnen verursacht. Das sind mehr als 6 Prozent der deutschen Emissionen im Energiesektor. Dabei wären gerade im Energiesektor die größten Einsparungen erforderlich, weil er mit 37 Prozent den größten Anteil an den deutschen CO2-Emissionen ausmacht.
Die Bundesregierung versucht die weggefallen Erzeugungskapazitäten der Kernkraftwerke durch Gas- sowie Stein- und Braunkohlekraftwerke zu ersetzen. Dabei sind diese Formen der Stromerzeugung besonders emissionsintensiv (Braunkohle: 1150 g/kWh, Steinkohle: 798 g/kWh, Gas: zwischen 447 und 819 g/kWh je nach Kraftwerk) und übersteigen damit die CO2-Emissionen bei der Stromerzeugung in Kernkraftwerken teilweise um den Faktor 100.

Deutschland ist deshalb in diesem Jahr zusammen mit Polen und Tschechien, die noch besonders auf die Kohleverstromung setzen, eines der Länder in der EU mit dem höchsten CO2-Ausstoß bei der Energieproduktion. Derzeit kann Deutschland nur durch den massiven Einsatz von Kohle- und Gaskraftwerken die sogenannte Dunkel-Flaute in der Energieerzeugung überbrücken.
Auf der UN-Klimakonferenz in Dubai hat eine Reihe von großen Wirtschaftsnationen zum massiven Ausbau der Nutzung der Kernkraft aufgerufen. Nur damit sei der der Weg zur Klimaneutralität noch rechtzeitig zu schaffen. Durch den nationalen Sonderweg ist Deutschland auch international isoliert und erntet nur noch Kopfschütteln bei seinen Partnern.

Verfassungsrechtlich gibt es keinen Grund, aus der Kernkraft auszusteigen. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit immer wieder klar die Zulässigkeit betont: der Gesetzgeber ist nicht verpflichtet, Regelungen zu erlassen, die mit absoluter Sicherheit jegliche Grundrechtsgefährdungen ausschließen, da das jede staatliche Zulassung der Nutzung von Technik unmöglich machen würde. Es darf ein theoretisches Restrisiko verbleiben. Die deutschen Kernkraftwerke sind ihrer Bauart nach ganz besonders sicher, im internationalen Vergleich relativ jung und wurden bis zuletzt von den sehr fähigen Aufsichtsbehörden sehr engmaschig kontrolliert – sie haben damit die Anforderungen des Verfassungsgerichts erfüllt.

Neben dem Atomgesetz greifen die Beschwerdeführer das LNG-Gesetz und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an. Laut einer Studie der Deutschen Umwelthilfe würde allein die Nutzung der Kapazität von 7 der 11 geplanten LNG-Terminals drei Viertel des deutschen CO2-Restbudgets verbrauchen. Die Pläne aus dem LNG-Gesetz sind damit massiv überdimensioniert und enorm klimaschädlich.

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wollen die Mitglieder der Jungen Union aufzeigen, dass Politik nicht nur auf die Wissenschaft hören darf, wenn es der Politik ideologisch passt. Technologieoffenheit ist ein wesentlicher Baustein zur Erreichung der Klimaneutralität.

Durch die ideologische Ablehnung der Kernkraft in Deutschland insbesondere durch die Grünen hat Deutschland in den letzten Jahrzehnten viel wissenschaftliches Potenzial verloren. Jetzt gilt es, zumindest die jüngst vom Netz gegangenen Kernkraftwerke und das noch vorhandene Know-how zu sichern. Dass mehrere stillgelegte Kernkraftwerke mit überschaubarem technischen und finanziellen Aufwand wieder ans Netz zurückkehren könnten, hat jüngst eine Studie aufgezeigt, die auch der Bundesregierung bekannt ist. Zum Schutz des Klimas und zur Stabilisierung der angeschlagenen deutschen Industrie ist daher die Rückkehr zur Nutzung der Kernenergie geradezu geboten.

Kontaktperson

Sara Carina Richau

Pressereferentin

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag

Jetzt teilen: