Ab sofort können sogenannte "Klima-Kleber" auch in Nordrhein-Westfalen nach polizeilichen Einsätzen zur Verantwortung gezogen werden. Die Gebührenordnung des Bundeslandes wurde entsprechend angepasst.

Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass diese Gebühr fällig werden kann, wenn die Polizei gezwungen ist, unmittelbare Maßnahmen zu ergreifen. Die Höchstgebühr für derartige Fälle beträgt 50.000 Euro. Gleiches gilt für Menschenansammlungen, die durch Online-Ankündigungen verursacht werden.

Dazu äußert sich unser Landesvorsitzender Kevin Gniosdorz:

„Die neue Gebührenordnung in NRW setzt ein starkes Zeichen. Endlich können Straßenblockierer für den polizeilichen Aufwand zur Kasse gebeten werden. Es war dringend notwendig, dass das Landeskabinett hier nachgebessert hat. Wer Straßen blockiert, Mitmenschen gefährdet und die Polizei zu stundenlangen, aufwendigen Einsätzen zwingt, muss auch mit einem Gebührenbescheid rechnen. Die Höhe sollte sich nach der Größe und der Dauer des Einsatzes richten. Es kann doch nicht sein, dass steuerzahlende Bürger erst auf ihrem Weg zur Arbeit oder in den Urlaub aufgehalten werden - und dann auch noch die Allgemeinheit für den Einsatzaufwand zahlen soll.“

Kontaktperson

Sara Carina Richau

Pressereferentin

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